Nachträgliche Anerkennung des Hengstes Fonq v. Fürst Fohlenhof

Westfalenchampion des Jahres 2018 erhält Zuchtzulassung für Westfalen

Die von den Pferdezuchtverbänden KWPN und Oldenburg ausgegebenen positiven Körurteile für den 4j. Hengst Fonq v. Fürst Fohlenhof – Lissaro v.d. Helle (DE 441410491115, Züchter: Reiner Bockholt, Steinfurt) wurde nun auch durch das Westfälische Pferdestammbuch mittels einer Hengstanerkennung bestätigt. Ursprünglich wurde Fonq im Jahr 2017 die Zulassung für die Westfälische Hauptkörung aufgrund tierärztlich schwierig einzuschätzender Befunde am Sprunggelenk verwehrt. Zur Decksaison 2019 beantragten die Hengsthaltungen Rüscher-Konermann (Greven) und das NRW-Landgestüt (Warendorf) eine Neubewertung dieser Befundung für deren Pachthengst Fonq, da mittlerweile durch o.g. Pferdezuchtverbände eine positive Einschätzung zum Sprunggelenksbefund vorlag. Um das bestehende Untersuchungsergebnis der Hengstvorauswahl 2017 erneut überprüfen zu lassen, hat das Westfälische Pferdestammbuch die damaligen und die aktuellen Röntgenbilder der offiziellen deutschen Tierärzte-Schiedskommission für Hengstkörungen vorgelegt. Zudem wurden auch die Westfälischen Verbandskliniken um ein aktuelles Votum gebeten.

Als Ergebnis der Schiedskommission wurde dem Westfälischen Pferdestammbuch bekanntgegeben, dass keine negative Veränderung der in 2017 beanstandeten Befundung an den Sprunggelenken vorliegt. Zudem ließe sich aus heutiger Sicht eine geburtsbedingte, geringgradige Fehlentwicklung als Ursache herleiten. Grundsätzliche Einschränkungen für die reiterliche Nutzbarkeit des Hengstes bestünden nicht. Demzufolge kann aus aktueller, tierärztlicher Einschätzung eine Zuchtzulassung ausgesprochen werden. Dieser Empfehlung der Tierärztekommission, der sich auch die Westfälischen Verbandskliniken anschließen, folgt die Körkommission des Westfälischen Pferdestammbuchs.